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Teil 7 (Deliktsrecht)

Entlastungsbeweis, § 831

  • Widerlegung der Kausalitätsvermutung
    -> Beweis, dass der Schaden auch bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt bei Auswahl und Überwachung eingetreten wäre
  • Widerlegung der Verschuldensvermutung
    Es muss nachgewiesen werden
    • Dass der Verrichtungsgehilfe sorgfältig ausgewählt worden ist
    • Dass der Verrichtungsgehilfe sorgfältig überwacht und instruiert worden ist
    • Dass ggf erforderliche Vorrichtungen und Geräte ordnungsgemäß beschafft worden sind
    • Dass die Verrichtung sorgfältig geleitet worden ist
    • Bei Großunternehmen reicht es aus, dass der Geschäftsführer sich hinsichtlich der von ihm für die Auswahl der für Leitung, Überwachtung/Instruktion verantwortlichen Personen, also „dezentralisiert“ entlasten kann
    • Ausmaß der Anforderungen hängt vom Ausmaß der mit der Verrichtung verbundenen Gefahren ab

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