StPO Kurs-U

Nemo tenetur se impsum accusare bedeutet?

Ein Beschuldigter darf nicht gezwungeneren, aktiv an seiner Überführung mitzuwirken. 
 
D.h. kein Beschuldigter ist verpflichtet, mit eigenen Angaben an seiner Überführung mitzuwirken (nemo tenetur se ipsum accusare). Dieses Recht gehört (obschon es die StPO nur mittelbar in § 136 I 2 erwähnt) zu den anerkannten Mindeststandards eines jeden rechtsstaatlichen Verfahrens und lässt sich verfassungsrechtlich aus Persönlichkeitsrecht und Menschenwürde ableiten

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