Plate

Teil 8 (Bereicherungsrecht)

Argumente für Alternativverhältnis von Leistungs- und Nichtleistungskondiktion im Mehrpersonenverhältnis

hM: Das Vorliegen einer Leistung schließt eine andere Erwerbsart begrifflich aus (Vorrang der Leistungskondiktion)
Argumente:
  • Funktionen von Leistungs- und Eingriffskondiktion unterscheiden sich: Leistungskondiktion dient der Rückabwicklung fehlgeschlagener Güterbewegungen, während die Eingriffskondiktion dem Güterschutz oder dem Ausgleich von freiwilligen Vermögensopfern dient
  • Wortlaut: „oder“
  • Es gibt spezielle Vorschriften für die Leistungskondiktion, §§ 814, 815, 817 S. 2, ...
  • ...

Diskussion