Plate

Teil 8 (Bereicherungsrecht)

Rückabwicklung beim Vertrag zugunsten Dritter

  • Bei Nichtigkeit des Verhältnisses zwischen Versprechensempfänger (VE) und Drittem (D) findet nur in dieser Beziehung eine Leistungskondiktion statt
  • (P): Nichtigkeit des Deckungsverhältnisses zwischen VE und Versprechendem (VSP)
    • ist eine Leistungskondiktion begrifflich vorstellbar, denn das Vermögen des D wurde bewusst, zweckgerichtet gemehrt um eine Verbindlichkeit gegenüber D zu erfüllen
    • Andererseits ist auch eine Leistungskondiktion im Deckungsverhältnis vorstellbar
    • Da logischerweise nicht in beiden Beziehungen kondiziert werden kann, wenn das Deckungsverhältnis unwirksam ist, muss der Leistungsbegriff durch eine wertende Beurteilung ergänzt werden -> Schutzbedürftigkeit des Dritten maßgeblich

Diskussion