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Teil 8 (Bereicherungsrecht)

Vertrag zugunsten Dritter: Nichtigkeit des Deckungsverhältnisses zwischen VE und VSP: in welchen Fällen ist eine direkte Rückabwicklung zwischen VSP und Drittem geboten?

  • Dient der Vertrag zugunsten Dritter ausschließlich der Abkürzung des Leistungsweges gelten die Grundsätze zur Leistungskette, da die Interessen identisch sind (Rückabwicklung erfolgt in den Rechtsbeziehungen, in denen der Rechtsgrund fehlt)
  • Ausnahmsweise Kondiktion VSP gegen D bei Nichtigkeit des Deckungsverhältnisses, in Fällen, in denen
    • Nach dem Willen der Parteien der für den Bestand der Forderung des Dritten maßgebliche Grund allein im Deckungsverhältnis liegt (wenn zB § 335 abgedungen ist)
    • Versorgungsverträge (Lebensversicherung etc.)
    • Wenn D den Vermögensvorteil von VSP aufgrund eines unentgeltlichen Valutaverhältnisses erworben hat
    • Das Fehlen des Rechtsgrundes D zuzurechnen ist, der aus diesem Grund nicht schutzwürdig ist

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