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Teil 8 (Bereicherungsrecht)

Saldotheorie gilt nicht zum Nachteil von.. (4)

  • Geschäftsunfähiger und beschränkt Geschäftsfähiger
  • Arglistig getäuschter/rechtswidrig bedrohter
  • Sittenwidrig benachteiligter
  • Mangelhaft belieferter Käufer

Diskussion