BWL 01

16. Personalwirtschaft

16.1.1 Was verstehen wir unter dem Begriff Personalwirtschaft?
 
Aufgaben und Ziele der Personalwirtschaft

Die Personalwirtschaft umfasst alle personellen Gestaltungsmöglichkeiten zur Erreichung der Unternehmensziele.
 
Der Begriff Personalwirtschaft umfasst sowohl eine funktionale Sicht als auch eine institutionelle Sicht auf den Einsatzfaktor Personal.
 
Die funktionale Sicht betrifft die Personalplanung, die Auswahl und Einstellung von Arbeitskräften, die Lohn- und Gehaltsfindung sowie die Personalentwicklung.
 
Die institutionelle Sicht umfasst die Personalwirtschaft als organisatorische Einheit, die personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnimmt.