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Teil 9 (Schadenersatzrecht)

Schadensermittlung mit der Differenzhypothese: Feststellung des Ist-Zustandes

  • Stets erheblich: unmittelbarer Verletzungsschaden
    = Die den Ist-Zustand ausmachende Einbuße ist identisch mit einer für die Haftungsbegründung erforderlichen Verletzung
  • (P): Mittelbarer Verletzungsfolgeschaden

Diskussion