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Teil 9 (Schadenersatzrecht)

Berücksichtigung von Vorteilen i.R.d. Differenzhypothese

Eine Anrechnung erfolgt dann, wenn die Vorteile äquivalent und adäquat kausal auf den schadenersatzbegründenden Umstand zurückzuführen sind und wenn die Anrechnung nicht dem Sinn und Zweck des Schadenersatzrechts widerspricht.

Diskussion