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Teil 10 (Gläubiger-/Schuldnermehrheiten)

Gesamtschuld: Gleichstufigkeit der Schuldner

(+), wenn jedenfalls theorethisch jeder Schuldner im Falle seiner die Verpflichtung aus einem etwaigen Innenverhältnis übersteigende Leistung an den Gläubiger gegen die jeweils anderen Schuldner Regressansprüche geltend machen kann

-> (-) bei unterschiedlichem Rangverhältnis, zB Versicherung vs Schädiger 

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