Ref- Strafstation

Abwägungslehre

überwiegt das Interesse an der Sicherung der Grundlagen der verfahrensrechtlichen Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren die Wahrheitserforschungspflicht und das Interesse der Allgemeinheit am Funktionieren der Strafrechtspflege?
 
nur falls dies bejaht wird, führt rechtsfehlerhafte Beweiserhebung zur Unzulässigkeit der Verwertung

Diskussion