Geschichte - Grundbegriffe

2. Semester


Direkte Demokratie


Direkte Demokratie
  • (Demokratie: Staatsform, in welcher das "Volk" (griech. demos), d.h. die Gesamtheit der vollberechtigten Bürger, nicht ein Einzelner oder eine kleine Gruppe Mächtiger, die Staatsgewalt innehat)
  • Direkte Demokratie bezeichnet sowohl ein Verfahren als auch ein politisches System, in dem die stimmberechtigte Bevölkerung („das Volk“) unmittelbar über politische Sachfragen abstimmt. Direkte Demokratie hat somit zwei Bedeutungen:
  • Sie bezeichnet zum einen eine Herrschaftsform, in der (ein Teil der) Macht direkt vom Volk in Abstimmungen ausgeübt wird.
  • Sie bezeichnet zum anderen einzelne politische Entscheidungsverfahren, bei denen das Volk unmittelbar über Sachfragen abstimmt, in einer ansonsten repräsentativen Demokratie.
  • Letztere Bedeutungsvariante wird aufgrund der Kombination von Elementen direkter und indirekter Demokratie auch als halbdirekte oder plebiszitäre Demokratie bezeichnet (System der Schweiz).

Diskussion