I. EBV

Verwendungsersatzanspruch des busgläubigen Verwenders ? 

über §§ 273 II, 951, 812 BGB 
(P) Anwendbarkeit 
tvA: (-) 
differenziertes System des Aufwendungsersatzes würde umgangen 
 
tvA: (+) 
besitzende Verwender darf nicht schlechter stehen als nichtbesitzende Verwender 

Diskussion