Gesetzliche Schuldverhältnisse

GoA_Charakteristikum des § 678_Übernahmeverschulden

bei § 678 kommt es allein auf das Übernahmeverschulden, nicht hingegen auf das Ausführungsverschulden an! 
 
Übernahmeverschulden gegeben (+), wenn GF den Widerspruch des GH erkennen musste
 
Maßstab für Übernahmeverschulden:
"erkennen müssen"
= Fahrlässigkeit nach § 276 II
P: gilt § 680 auch bei der unberechtigten GoA/ beim fahrlässigen Übernahmeverschulden?
  • ja, § 680 gilt erst recht beim Übernahmeverschulden (weil gilt schon beim Ausführungsverschulden!!)
  • Systematik des GoA (Stellung des § 680 nach berechtuigter und unberechtigter GoA) ja (+)
  • BGH (+) ja 
--> dann Haftungserleichterung möglich, SchaE muss nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz geleistet werden 

Diskussion