Gesetzliche Schuldverhältnisse

GoA_Voraussetzungen der echten, berechtigten GoA

dann berechtigtes Shculdverhältnis:
  • obj. fremdes Geschäft
    auch möglich: auch fremdes Geschäft, dann wird FGW vermutet
  • mit FGW
    (dann echte GoA)
  • ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung
    P: was bei nichtigem Vertrag?
    • Lit.: (vorzugswürdig) GoA bei nichtigem Vertrag nicht anwendbar!!! 
      • FGW fehlt weil GF aufgrund des unbekannt nichtiges VErtrags im eigenen Interesse tätig wird
      • Bereicherungsrecht soll nicht umgangen werden, insb. nicht die Beschränkungen der §§ 814, 815, 817 S. 2)
    • BGH: sieht es als unbeachtlich an, wenn nichtiger Vertrag vorliegt
      abzulehnen, da Lit. hier berechtigterweise GoA als zu gefährliches weites Mittel einer Billigkeitsrechtssprechung hält 
  • im Wille oder mutmaßlichen Wille (wird aus obj. Interesse gefolgert) des GH
    dann berechtigte GoA (+)

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