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Handelsrecht

Schema: Haftung bei Erwerb unter Lebenden, § 25 I S. 1 HGB

  1. Handelsgeschäft
    = der Veräußerer muss Kaufmann sein
  2. Erwerb
    = Wechsel eines Unternehmensträgers
  3. Unternehmensfortführung
  4. Fortführung der Firma
    -> der prägende Bestandteil muss fortgeführt werden
  5. Kein Ausschluss, § 25 II

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