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Arbeitsrecht

Abgrenzung von Unmöglichkeit und Verzug im Arbeitsrecht

Nach hM ist bei einem normalen Arbeitsverhältnis die Erbringung der Arbeitsleistung zu einer bestimmten Zeit ein wesentliches Kriterium. Eine Verzögerung der Leistung ist mit der Unmöglichkeit der Leistungserbringung gleichzusetzen. Die ausgefallene Leistung ist in der Regel nicht nachholbar ( = Fixschuldcharakter der Arbeitspflicht)

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