Wie ist die Gewinnverteilung bei einer KG gesetzlich geregelt?

Die Gewinnverteilung einer Kommanditgesellschaft (KG) richtet sich nach der Höhe der Kapitaleinlage. Diese wird mit 4% verzinst (§168HGB)
 
Der Rest wird in angemessenem Verhältnis zur individuellen Einlage unter den Gesellschaftern aufgeteilt. Die Verteilung des Restgewinns muss vertraglich geregelt sein.

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