Was genau regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb?

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bestimmt, was gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.
 
  • Verbraucher dürfen nicht unter Druck gesetzt werden, auch darf deren Leichtgläubigkeit nicht ausgenutzt werden.
  • Verbraucher dürfen nicht unaufgefordert angerufen werden, um Geschäftsabschlüsse am Telefon zu bewirken.
  •  Mitbewerber dürfen nicht verunglimpft oder behindert werden.
  • Produkte dürfen nicht unter dem Selbstkostenpreis angeboten werden, um die  Konkurrenz vom Markt zu drängen
  • Weitere Beispiele: Irreführende Werbung, Verkauf von Plagiaten, falsche/ unvollständige Angaben

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