Definitionen StR

Strafrecht AT

Tatentschluss (Versuch)

Der Täter muss Vorsatz bezüglich der objektiven Tatbestandsmerkmale gehabt haben.
 
Wobei auch der untauglich Versuch strafbar ist, es sei denn es handelt sich um ein Wahndelikt (z.B.: Totbeten) 

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