Definitionen StR

Strafrecht AT

Unmittelbares Ansetzen (Versuch)

Der Täter detzsetzt unmittelbar an, wenn er die Schwelle zu "jetzt gehts los" überschreitet, was der Fall ist, wenn er Handlungen vornimmt, die ohne weitere wesentliche Zwischenschritte in die Tatbestandverwirklichung einmünden sollen und aus Sicht des Täter das Rechtsgut bereits gefährdet ist. 

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