StGB AT Begriffe und Erläuterungen

Voraussetzung der mittelbaren Täterschaft (§ 25 I 2. Alt. StGB)

„Durch einen anderen begeht“

Der Ausführende weist (in der Regel) ein Strafbarkeitsdefizit auf. Er wird als Werkzeug oder Tatmittler bezeichnet. Der Hintermann steuert das Geschehen.

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