04 StPO Heghmanns WS 18/ 19

Definitionen

Argumentum a maiori ad minus

der Schluss vom Größeren auf das Kleinere – beschreibt einen logischen Analogieschluss:
  • vom Allgemeinen auf das Einzelne bzw. vom Mehr auf ein Weniger: „Passen 10 l in den Eimer, reicht er auch für 3 l.“,
  • vom Größeren auf das Kleinere: „Kann ein LKW durch den Tunnel fahren, ist er auch für einen Kleinwagen groß genug“,
  • vom Stärkeren auf das Schwächere: „Eine Wandbefestigung für 50 kg trägt auch auch ein kleines Bild“.
  • Erst-recht-Schluss

Diskussion