_ÖR Lücken

Kommunalrecht

Was versteht man unter der formellen und materiellen Privatisierung?

Bei der formellen Privatisierung ist zwar die organistionsform eine privatrechtliche, jedoch ist ein Eigenbetrieb oder Regiebetrieb der Gemeine. 

Bei der materiellen Privatisierung wird der Betrieb komplett privat überführt. Das kann immer dann schwierig werden, wenn die Gemeinde gem. Art 57 GO dazu verpflichtet ist die öffentliche Einrichtung in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit zu betreiben. 

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