Unirep

vertragl. SV

Abgrenzung selbstständiger und unselbstständiger Garantievertrag

  • Selbstständig
    • selbstständiges Haftungsregime wird neu geschaffen
    • Garantiegeber will für einen Erfolg, der über die gesetzlichen Rechte hinausgeht, einstehen
    • regelmäßig (+) wenn Hersteller, der nicht Verkäufer ist, gegenüber dem Kunden für etwas einstehen will
  • eine unselbstständige Garantie schafft keinen neuen Rechte sondern erweitert nur die bestehenden Rechte des Vertragspartners
  • Differenzierung praktisch nur für Verjährung relevant

Diskussion