Gesetzliche Schuldverhältnisse

P: Leistung auf fremde, nicht bestehende Schuld

Fall
Onkel O zahlt für Neffen B die Monatsmiete. B hatte diese aber bereits an Vermieter V gezahlt, ohne dass O davon wusste
 
1. Anspr. O gegen V
  • I. § 812 I 1 Alt. 1 LK
    • etwa. erlangt: (+) Eigentum und Besitz am Geld
    • durch Leistung O an V? str. 
      • A1 Leistung (+) 
        Dritter leistet aus eigenem Antriebsgund bestimmt Leistungszweck selbst, daher: Leistung (+) iSd § 267
      • h.M.: Leistung (-)
        Bezahlung beinhaltet 2 Leistungen: 
        - Erfüllung zwischen B und V aus Kausalverhältnis (Mietvertrag)
        - Schenkung O an B
        --> somit keine direkte Leistung O an V
        Arg. (+): Leistung nur (+), wenn Zweck der Leistung aus Leistungsverhältnis resultiert, §§ 133, 157
Erg: Leistungskondiktion (-)
 
2. Anspr. O gegen B 
  • § 812 I 1 Alt. 1 LK
    • B müsste etw. erlangt haben
      • B könnte Kondiktionsanspruch gegen V erlangt haben (str. !) 
        wohl h.M: wie bei Anweisungsfällen ist es unbillig, den Neffen mit Bereicherungsansprüchen zu belasten, da er die Leistung nicht veranlasst hat
      • P: B hat Zahlung O an V nicht veranlasst und hat auch keinen Grund zu der Annahme geliefert
        --> er ist daher aus wertungsgesichtspunkten aus der Rückabwicklung herauszuhalten! 
 
3. Anspr. O gegen V aus Nichtleistungskondiktion
  • § 812 I 1 Alt. 2
    Achtung: Subsidiarität der NLK wird durchbrochen, aus wertungsgesichtspunkten, um Unbilligkeiten zu vermeiden (B war nicht Veranlasser!)
Erg: NLK nicht subsidiär, Anspruch O gegen V (+) 

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