Gesetzliche Schuldverhältnisse

Unterbrechung Kausalzusammenhang

normalerweise wird der zurechenbare Ursachenzusammenhang durch Hinzutreten Dritter nicht unterbrochen, auch nicht, durch Fehlverhalten Dritter (zB ärztlicher Kunstfehler)
 
Unterbruch erst (+), wenn
  • die vom ersten Schädiger in Gang gesetzte Kausalkette durch Dritte verändert wird/ 
  • sich der Dritte nicht herausgefordert fühlen durfte /
 
Bsp. für Unterbrechung: Arzt setzt Todesspritze anstelle zu heilen 

Diskussion