StGB AT Begriffe und Erläuterungen

§ 33 StGB Entschuldigungsgrund

Überschreiten des erforderlichen bzw. geboten Maßes der Notwehrhandlung

aus (mittursächlich) Verwirrung, Furcht oder Schrecken sog. asthenische Affekte („schwache Gemütserregung“) abschließende Aufzählung

Diskussion