StGB AT Begriffe und Erläuterungen

Entschuldigender Notstand (§ 35 StGB)

Notstandslage: gegenwärtige Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit ⚠ abschließende Aufzählung

für den Täter, einen Angehörigen oder eine andere nahestehende Person ⚠ beschränkter Personenkreis → bei Nichtvorliegen ggf. übergesetzlich entschuldigender Notstand

Erforderlichkeit
Rettungsabsicht

Zumutbarkeit→§ 35 I S. 2 StGB

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