StGB AT Begriffe und Erläuterungen

Rücktritt (§ 24 StGB)

Der Rücktritt ist ein persönlicher Strafaufhebungsgrund (so die h.M.).

Die rechtspolitische Zielsetzung des strafbefreienden Rücktritts lässt sich in folgende drei Punkte zusammenfassen:

Opferschutzgedanke (dem Täter soll eine „goldene Brücke gebaut werden“)

Verdienstlichkeit (Gesetzgeber will Täter für seine Rückkehr in die Legalität belohnen)

Wegfall des Strafbedürfnisses (Bei einem freiwilligen Rücktritt des Täters muss weder aus Gründen der General- noch aus Gründen der Spezialprävention auf den Täter eingewirkt werden)

Diskussion