StGB AT Begriffe und Erläuterungen

Rücktritt, § 24 StGB

  • Opferschutzgedanke (dem Täter soll eine „goldene Brücke gebaut werden“)
  • Verdienstlichkeit (Gesetzgeber will Täter für seine Rückkehr in die Legalität belohnen)
  • Wegfall des Strafbedürfnisses (Bei einem freiwilligen Rücktritt des Täters muss weder aus Gründen der General- noch aus Gründen der Spezialprävention auf den Täter eingewirkt werden)

Diskussion