Ref- Strafstation

Rechtsmittelvoraussetzungen

I. Statthaftigkeit
 
II. Rechtsmittelberechtigung
§§ 296 - 299
 
III. wirksame Einlegung
- Form: schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle
- Frist: 1 Woche (!) auch die sofortige Beschwerde, ansonsten Beschwerde grds ohne Frist
- Adressat = Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat
 
IV. Beschwer
 
V. bei Revision: wirksame Begründung
 
(!)
- § 301: durch StA eingelegtes Rechtsmittel kann Urteil zugunsten oder ungunsten des Beschuldigten ändern
- § 329: Verwerfung von Rechtsmittel bei Nichterscheinen
- § 325 = Erleichterung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes
- § 319: Ausnahme vom Devolutiveffekt = bei Verfristung entscheidet das Gericht 1. Instanz
- Annahmeberufung § 313 ab 15 TS

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