_StR Lücken

Wie grenzt sich die Täterschaft von der Teilnahme ab? 

Eine Abgrenzung kann nach der subjektiven Theorie oder der Tatherrschaftslehre erfolgen.

Die subjektive Theorie besagt, dass der Täter ist, der mit Täterwillen handelt und die Tat als eigene Will. Teilnehmer ist danach der, der die Tat als "fremde" veranlassen oder fördern will. 

Die objektive Tatherrschaftslehre besagt, dass der Täter ist, der die Tat als Zentralfigur beherrscht. Er handelt mit dem vom Vorsatz erfassten In den Händen halten des Tatgeschehens. 

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