_ÖR Lücken

Verwaltungsrecht, Klagen

Was bedeutet die Verwirkung und wo muss sie geprüft werden?

Verwirkung bedeutet, dass der Kläger trotz Möglichkeit der Klageerhebung diese bewusst nicht erhoben hat und der Gegner darauf vertraute. 

Voraussetzung ist daher das Zeitmoment: Es muss längere Zeit nicht geltend gemacht worden sein. Und den Umstandsmoment, es müssen Umstände hinzutreten, die die Geltendmachung so erscheinen lassen, als würden sie gegen Treu und Glauben verstoßen und damit eine Verletzung des Vertrauensschutzes darstellen. 

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