_StR Lücken

Wie wirkt sich ein EIP des Täters für den Anstifter aus?

Das ist wie bei der EIP des mittelbaren Täters: Eine Ansicht meint, es sei unbeachtlich (es heisst ja "gleich" einem Täter). Aber auch hier ist die hL diejenige, die auf die Individualisierung abstellt. Wenn der Anstifter = AI. Wenn Täter= EIP. Der BGH stellt auf die Lebenswahrscheinlichkeit ab. 

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