_StR Lücken

Wie grenzen sich EIP und AI voneinander ab?

Beim EIP spielt dies keine Rolle,  sofern das getroffene und anvisierte Objekt gleichwertig sind. Bei Ungleichwertigkeit, entfällt der Vorsatz beim Getroffenen, stattdessen eine Fahrlässigkeitsbestrafung und ein Versuch hinsichtlich des Gewollten. 

Beim AI geht die Tat ungewollt fehl. Das vom Vorsatz konkretisierte Objekt wurde nicht getroffen. Es wird so behandelt wie die Ungleichwertigkeit des EIP.

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