SAP CO

Welche der folgenden Aussagen sind richtig?
2 Antworten

  • Primärkostenarten müssen als Sachkonten definiert sein, um in einem Kostenrechnungskreis angelegt werden zu können.
  • Primärkostenarten müssen nicht als Sachkonten definiert sein, um in einem Kostenrechnungskreis angelegt werden zu können.
  • Da Primärkostenarten Bilanzkonten sein dürfen, können die entsprechenden Sonderhauptbuchkonten der Kreditoren direkt kontiert werden.
  • Da Primärkostenarten keine Bilanzkonten sein dürfen, können die entsprechenden Sonderhauptbuchkonten der Kreditoren nicht direkt kontiert werden.
  • Erst wenn Sie einen Kostenrechnungskreis vollständig definiert und einen oder mehrere Buchungskreise zugeordnet haben, können Sie primäre Kostenarten anlegen.
AC040, Kap. 2, S. 54, Abb. 31

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