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Bei der Verknüpfung vom Ursprungsbeleg zum Buchhaltungsbeleg ist beispielsweise eine Faktura (Ursprungsbeleg) mit einem Buch-haltungsbeleg verknüpft. Welche der folgenden Aussagen sind richtig?

  • Ist der Buchhaltungsbeleg selbst Ursprungsbeleg des Geschäftsvorfalls, so existiert ebenfalls eine solche Verknüpfung.
  • Ist der Buchhaltungsbeleg selbst Ursprungsbeleg des Geschäftsvorfalls, so existiert eine solche Verknüpfung nicht.
AC040, Kap. 3, S. 89, Abb. 45

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