VerwR AT

Definition

Behörde

Jede Stelle, die aufgrund öffentlich- rechtlicher Vorschriften befugt ist, im eigenen Namen nach außen rechtsverbindlich zu handeln.
Anknüpfung an den funktionellen Behördenbegriff; Legaldefinition § 1 IV VwVerfG: Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Diskussion