VerwR AT

Regelung

Jede (hoheitliche, einseitige) Maßnahme, die auf unmittelbare Herbeiführung einer verbindlichen Rechtsfolge gerichtet ist und diese Rechtsfolge auch tatsächlich anordnet und setzt.
- Einseitigkeit kann auch der hoheitlichen Maßnahme zugerechnet werden.

Diskussion