_StR Lücken

Welchen Anhaltspunkt gibt der Blutalkoholwert?

Der BAK hat Indizwirkung, auch Tatumstände, Persönlichkeit und Täterverhalten sind wichtig. 
Unter 2 Promille ist Schuldfähigkeit, zwischen 2 und 3 verminderte Schuldfähigkeit und ab 3 Schuldunfähigkeit. Bei Tötungsdelikten gilt ein Aufschlag von 10%. 

Die Rückrechnung muss immer tätergünstig erfolgen. 0,2 Promille pro Stunde + weitere 0,2.

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