VerwR AT

Schema

Verwaltungsgerichtliche Generalklausel

§ 40 I 1 VwGO
  1. Öffentlich- rechtliche Streitigkeit
    P! Abgrenzung ÖR/ PrivR
    - Interessentheorie: Was ist der Zweck der das Rechtsverhältnis beherrschenden Rechtsnorm?
    - Subordinationstheorie: Besteht zwischen Staat und Bürger ein Über-/ Unterordnungsverhältnis?
    - modifizierte Subjektstheorie (Sonderrechtstheorie): Berechtigen oder verpflichten die streitentscheidenden Normen einen Träger öffentlicher Gewalt in seiner Funktion?
  2. Nichtverfassungsrechtlicher Art
    - keine doppelte Verfassungsunmittelbarkeit: Keine zwei am Verfassungsleben Beteiligte; Kein Streit um Rechte und Pflichten aus der Verfassung
  3. Keine abdrängenden Sonderzuweisungen

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