VerwR AT

Rechtsträger (allgemein)

Für das Organisationsrecht ist Unterscheidung zwischen juristischen Personen, Organen und Organwaltern zentral
- Juristische Personen handeln nicht selbst, sondern durch ihre Organe (verselbstständigte Einheit innerhalb einer juristischen Person)
- Für das Organ handelnde natürliche Personen sind Organwalter 

Diskussion