Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

STR.: § 833 1 anwendbar, wenn Geschädigter sich Gefahr selbst ausgeliefert hat?

- eA: Freiwillige Selbstgefährdung führt bereits dazu, dass Zurechenbarkeit entfällt
 
- Rspr. Selbstgefährdung ist im Rahmen der Mitverursachung zu berücksichtigen 

Diskussion