IV. STELLVERTRETUNG (VERTRAGSABSCHLUSS DURCH DRITTE)

Was ist eine Ladenvollmacht?

Die Ladenvollmacht ist eine besondere Form der Anscheinsvollmacht. Wer in einem Laden oder offenen Warenlager angestellt ist, ist bevollmächtigt Verkäufe und Empfangnahmen wirksam vorzunehmen, die in derartigen Laden oder Warenlager üblicherweise ausgeführt werden.

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