V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was sind Schuldverhältnisse?

Als Schuldverhältnis bezeichnet man die Rechtsbeziehung, die der Schuldner seinem Gläubiger zu einer Leistung verpflichtet. Es handelt sich dabei um den einzelnen Anspruch bzw. die einzelne Forderung. Meist entstehen aus einem Begründungstatbestand (z.B. Vertrag) mehrere Schuldverhältnisse.

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