V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Welche Unterscheidung gibt es bei den Schuldverhältnissen?

Schuldverhältnisse beruhen auf Gesetze oder Rechtsgeschäfte. Man unterscheidet somit gesetzliche Schuldverhältnisse, die unmittelbar aufgrund des Gesetzes entstehen und die vertraglichen Schuldverhältnisse, die durch Rechtsgeschäfte begründet werden. Außerdem können aus dem vorvertraglichen Kontakt Schuldverhältnisse entstehen.

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