V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was sind die Rechte und Pflichten von Gläubiger und Schuldner?

Hauptleistungspflichten, Nebenleistungspflichten, Schutz- und Sorgfaltspflichten, Gestaltungsrechte, Obliegenheiten
 

Als Hauptleistungspflichten bezeichnet man die für den konkreten Vertragstyp charakteristischen Pflichten – z.B. beim Kaufvertrag, die Übereignung der Kaufsache gegen Kaufpreiszahlung.

Die Nebenleistungspflichten sind in selbständige und unselbständige Nebenleistungspflichten zu unterscheiden. Selbständige Nebenleistungspflichten stehen im Entgeltsverhältnis zur Hauptleistung – z.B. regelmäßige Wartung der Maschine. Unselbständige Nebenleistungen stehen nicht im Entgeltsverhältnis und haben nur dienende Wirkung. Sie sollen die ordnungsgemäße Abwicklung der Hauptleistung sicherstellen – z.B. Einschulung des Personals.

Die Schutz- und Sorgfaltspflichten sollen sicherstellen, dass sich die Parteien bei Erfüllung der Hauptleistung gegenseitig weder an der Person, noch an sonstigen Gütern schädigen. Die Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten nennt man positive Vertrags- oder Forderungsverletzung.

Gestaltungsrechte ermöglichen es einer Partei, die Rechtslage einseitig zu verändern.

Obliegenheiten können sich bei Verletzung nachteilig auswirken. Sie können aber nicht eingeklagt werden und der Schuldner wird bei Verletzung auch nicht schadenersatzpflichtig.

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