V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was ist der Leistungsort?

Der Leistungsort einer Leistung richtet danach, was die Vertragsparteien vereinbart haben. Wird kein Leistungsort vereinbart, richtet sich die Fälligkeit nach der Natur und dem Zweck des Geschäftes. Enthält der Vertrag keine Regelung über den Ort, so gilt der Ort des Schuldners als Ort der Erfüllung. Der Gläubiger hat somit im Zweifel die Leistung beim Schuldner abzuholen  und der Schuldner diese bei sich bereit zu halten (= Holschuld).

Diskussion