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Setze eine neue Lernstufe für die Karte. Warnung: Hiermit kann man den Lernplan auf eine Weise ändern, die den Lernerfolg beeinträchtigen kann.
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Nutze den folgenden HTML-Code, um den Kartensatz in andere Webseiten einzubinden. Die Dimensionen können beliebig angepasst werden.
Bei der Voreinstellung im Upload-Formular müsste eine Zeile in der CSV-Datei so aussehen:
"Frage","Antwort"
Falls das in Deiner Datei NICHT so ist, korrigiere bitte die Voreinstellung in den folgenden Feldern.
Drucken
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Test erstellen
Erstelle Vokabeltests oder Aufgabenblätter zum Ausdrucken.
Wähle ein Layout, das zum Inhalt der Karteikarten passt. Verwende das erstellte Dokument als Basis zur Weiterverarbeitung.
Layout:
Anzahl Karten
Lernzieldatum festlegen
Wenn dieses Datum festgelegt ist, werden (optional - in den Einstellungen aktivieren!) zu Beginn jeder Abfrage im Lernplan-Modus neue Karten hinzugefügt, um sicherzustellen, dass Du alle Karten rechtzeitig abgefragt hast.
Kartensatz:
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V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES
Was versteht man unter Holschuld, was unter Bringschuld?
Was versteht man unter Holschuld, was unter Bringschuld?
Was versteht man unter Holschuld, was unter Bringschuld?
Holschuld ist die Schuld, die Leistung am Sitz oder Wohnsitz des Schuldners zu erbringen. D.h. der Käufer muss die Ware beim Verkäufer abholen. Der Verkäufer muss die Ware
abholbereit machen. Bei der Holschuld trägt der Käufer die Kosten, das Risiko und die Gefahr des Transportes. Der Eigentumsübergang findet somit auch am Sitz des Schuldners statt. Bis zu Übergabe trägt die Leistungsgefahr der Schuldner. Ab Übergabe trägt der Gläubiger die Preisgefahr.
Einer Sonderform der Holschuld, ist die Schickschuld. Die Schickschuld kommt zur Anwendung, wenn Leistungsort und Erfüllungsort auseinanderfallen, was vor allem beim Versendungskauf der Fall ist. Der Eigentumsübergang erfolgt in der Regel bei Übergabe der Ware an den Transporteur. Ausnahmen davon regelt z.B. das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz. Dieses regelt, dass bei Verbrauchern der Eigentumsübergang erst mit Übergabe an den Empfänger erfolgt.
Bringschuld ist die Schuld, die Leistung am Sitz oder Wohnsitz des Gläubigers zu erbringen.
D.h. der Verkäufer muss die Ware zum Verkäufer liefern. Der Schuldner hat erst erfüllt, wenn er die Sachen dem Gläubiger übergeben hat. Bei der Bringschuld trägt der Verkäufer die Kosten, das Risiko und die Gefahr des Transportes. Der Eigentumsübergang findet somit auch am Sitz des Gläubigers statt.
Eine Geldschuld zwischen Unternehmen ist eine Bringschuld. D.h. der Schuldner muss den Geldbetrag am Sitz des Gläubigers übergeben bzw. auf ein vom Gläubiger bekannt gegebenes Konto überweisen. Bei einer Überweisung trägt der Schuldner nicht nur die Gefahr des Verlustes des Geldes sondern auch die Verzögerungsgefahr. Ab Einlangen des Geldbetrages auf dem Bankkonto des Gläubigers, geht das Verlust- und Verzögerungsrisiko auf den Gläubiger über.
Muss ein Konsument einem Unternehmer etwas bezahlen, gilt die Zahlung als rechtzeitig erfolgt, wenn der Schuldner am Fälligkeitstag die Zahlung leistet. Der Konsument trägt hier nur die Verlustgefahr.
Holschuld ist die Schuld, die Leistung am Sitz oder Wohnsitz des Schuldners zu erbringen. D.h. der Käufer muss die Ware beim Verkäufer abholen. Der Verkäufer muss die Ware
abholbereit machen. Bei der Holschuld trägt der Käufer die Kosten, das Risiko und die Gefahr des Transportes. Der Eigentumsübergang findet somit auch am Sitz des Schuldners statt. Bis zu Übergabe trägt die Leistungsgefahr der Schuldner. Ab Übergabe trägt der Gläubiger die Preisgefahr.
Einer Sonderform der Holschuld, ist die Schickschuld. Die Schickschuld kommt zur Anwendung, wenn Leistungsort und Erfüllungsort auseinanderfallen, was vor allem beim Versendungskauf der Fall ist. Der Eigentumsübergang erfolgt in der Regel bei Übergabe der Ware an den Transporteur. Ausnahmen davon regelt z.B. das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz. Dieses regelt, dass bei Verbrauchern der Eigentumsübergang erst mit Übergabe an den Empfänger erfolgt.
Bringschuld ist die Schuld, die Leistung am Sitz oder Wohnsitz des Gläubigers zu erbringen.
D.h. der Verkäufer muss die Ware zum Verkäufer liefern. Der Schuldner hat erst erfüllt, wenn er die Sachen dem Gläubiger übergeben hat. Bei der Bringschuld trägt der Verkäufer die Kosten, das Risiko und die Gefahr des Transportes. Der Eigentumsübergang findet somit auch am Sitz des Gläubigers statt.
Eine Geldschuld zwischen Unternehmen ist eine Bringschuld. D.h. der Schuldner muss den Geldbetrag am Sitz des Gläubigers übergeben bzw. auf ein vom Gläubiger bekannt gegebenes Konto überweisen. Bei einer Überweisung trägt der Schuldner nicht nur die Gefahr des Verlustes des Geldes sondern auch die Verzögerungsgefahr. Ab Einlangen des Geldbetrages auf dem Bankkonto des Gläubigers, geht das Verlust- und Verzögerungsrisiko auf den Gläubiger über.
Muss ein Konsument einem Unternehmer etwas bezahlen, gilt die Zahlung als rechtzeitig erfolgt, wenn der Schuldner am Fälligkeitstag die Zahlung leistet. Der Konsument trägt hier nur die Verlustgefahr.
Holschuld ist die Schuld, die Leistung am Sitz oder Wohnsitz des Schuldners zu erbringen. D.h. der Käufer muss die Ware beim Verkäufer abholen. Der Verkäufer muss die Ware abholbereit machen. Bei der Holschuld trägt der Käufer die Kosten, das Risiko und die Gefahr des Transportes. Der Eigentumsübergang findet somit auch am Sitz des Schuldners statt. Bis zu Übergabe trägt die Leistungsgefahr der Schuldner. Ab Übergabe trägt der Gläubiger die Preisgefahr. Einer Sonderform der Holschuld, ist die Schickschuld. Die Schickschuld kommt zur Anwendung, wenn Leistungsort und Erfüllungsort auseinanderfallen, was vor allem beim Versendungskauf der Fall ist. Der Eigentumsübergang erfolgt in der Regel bei Übergabe der Ware an den Transporteur. Ausnahmen davon regelt z.B. das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz. Dieses regelt, dass bei Verbrauchern der Eigentumsübergang erst mit Übergabe an den Empfänger erfolgt. Bringschuld ist die Schuld, die Leistung am Sitz oder Wohnsitz des Gläubigers zu erbringen. D.h. der Verkäufer muss die Ware zum Verkäufer liefern. Der Schuldner hat erst erfüllt, wenn er die Sachen dem Gläubiger übergeben hat. Bei der Bringschuld trägt der Verkäufer die Kosten, das Risiko und die Gefahr des Transportes. Der Eigentumsübergang findet somit auch am Sitz des Gläubigers statt. Eine Geldschuld zwischen Unternehmen ist eine Bringschuld. D.h. der Schuldner muss den Geldbetrag am Sitz des Gläubigers übergeben bzw. auf ein vom Gläubiger bekannt gegebenes Konto überweisen. Bei einer Überweisung trägt der Schuldner nicht nur die Gefahr des Verlustes des Geldes sondern auch die Verzögerungsgefahr. Ab Einlangen des Geldbetrages auf dem Bankkonto des Gläubigers, geht das Verlust- und Verzögerungsrisiko auf den Gläubiger über. Muss ein Konsument einem Unternehmer etwas bezahlen, gilt die Zahlung als rechtzeitig erfolgt, wenn der Schuldner am Fälligkeitstag die Zahlung leistet. Der Konsument trägt hier nur die Verlustgefahr.
Stichworte
Mit Repetico PRO kannst du der Karte Stichworte zuordnen. Stichworte können verwendet werden, um Karten zu einem bestimmten Thema auch Kartensatz-übergreifend zu lernen.